Fragen & Antworten für Aussteller
Hier haben wir einige wichtige Fragen für Aussteller und Teilnehmer zusammengestellt. Sollte noch weitere Fragen bestehen, können Sie diese natürlich über unser Kontaktformular einreichen.
Veranstalter ist der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Landscheid e.V.
Eine verbindliche Anmeldung ist über die Seite Anmeldung möglich.
Die Standmiete für das Wochenende setzt sich zusammen aus einer Pauschale und einem Betrag von 18 € je Meter Standbreite. (Die Standmiete ist nach §4 Nr. 12 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Eine Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer wird daher nicht ausgewiesen.)
Der Markt findet am 28. und 29.03.2026 statt. Geöffnet hat der Markt an beiden Tage von 11-18 Uhr. Für Aussteller ist die Anreise bereits Freitags möglich.
Der Standaufbau auf dem Außengelände kann Samstags ab 05:00 Uhr erfolgen, Aufbau in der Eifellandhalle ist nach Absprache möglich. Um einen reibungslosen Ablauf des Marktes zu gewährleisten ist es nicht gestattet während der Marktzeiten auf- oder abzubauen. Es ist möglich bereits am Freitagabend ab 16.00 Uhr (je nach zugewiesenem Standplatz auch früher) den Stand aufzubauen.
Die Standplatzzuteilung erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Vorher geäußerte Platzwünsche werden soweit wie möglich berücksichtigt, ein Anspruch besteht jedoch nicht. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Die Zahl der Teilnehmer ist durch die Größe des Marktplatzes beschränkt.
Grundsätzlich dürfen alle Waren verkauft werden. Der Veranstalter ist bei Anmeldung über das Sortiment zu informieren.
Das Veranstaltungsgelände ist wie vorgefunden zu hinterlassen. Beschädigungen und Verschmutzung sind zu vermeiden.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag wird das Gelände von 22:00 – 8:00 Uhr bewacht. Außerhalb dieser Zeiten sind die Mitglieder des Fördervereins vor Ort und bei Problemen gerne behilflich.
Rund um das Veranstaltungsgelände sind Stromkästen verteilt. Es ist möglich sich an diese Kästen anzuschließen oder die vom Veranstalter gelegten Verlängerungen ins Marktinnere zu nutzen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, für einwandfreies, sicheres Kabelmaterial zu sorgen. Dieses muss außerdem ausreichend gegen Stolpergefahren gesichert sein.
Eine Wasserversorgung ist nach vorheriger Absprache und je nach Standort möglich. Bitte ausreichendes Anschlussmaterial vom Stand bis zur Hauptversorgung mitbringen (20m Trinkwasserschlauch blau. Gartenschläuche sind nicht zulässig). Leitungen sind ausreichend gegen Stolpern zu sichern. Ist ein Abwasseranschluss nötig ist dieser gesondert zu beantragen und mit dem Veranstalter abzusprechen. Eine Einleitung jeglicher Abwässer in die Kanalisation ohne Genehmigung ist verboten.
Für alle Schäden, die durch den Betrieb des Standes (auch gegenüber Dritten) entstehen, haftet der Teilnehmer unbeschränkt und unmittelbar. Bei selbst verursachten Schäden kommt der Standinhaber für den Schaden auf. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verluste und Schaden jedweder Art.
Während der Veranstaltung werden Fotos des Markttreibens und der Stände durch den Veranstalter erstellt. Diese Fotos dienen der Dokumentation unserer Veranstaltung in Print- und Online-Medien.
Ein vom Veranstalter bestimmter Marktmeister übt während der gesamten Veranstaltung das Haus- bzw. Platzrecht aus. Er ist für die Umsetzung der Marktordnung während der Veranstaltung verantwortlich. Seiner Anweisung ist unbedingt Folge zu leisten.
Die offene Seite der Stände zeigt zur Straße und nicht zu den Häusern. Gewöhnlich ist die Vorderseite der Stände geöffnet und die Seiten geschlossen. Der Abstand zum Nachbarstand ist mindestens ca. 0,50 m. Meist sind die Abstände jedoch größer.
Unabhängig von gewöhnlichen Wetterlagen wie z.B. Regen oder kältere Temperaturen findet der Markt statt. Bei Sturmprognosen kann es zu einer Absage des seitens der Ordnungsbehörden kommen. Siehe auch AGB
In der Eifellandhalle stehen während der Öffnungszeiten Toiletten kostenlos zur Verfügung.
Eine Haftpflichtversicherung, welche die Risiken der Teilnahme an Märkten insbesondere die Pflichten aus den AGB abdeckt, ist Voraussetzung zur Teilnahme am Markt. Dies muss bei der Anmeldung bestätigt werden. Ohne Versicherungsnachweis wird kein Standplatz zugewiesen. Dies gilt auch bei gemeinsamen Aktionen von Anliegern und Ausstellern, soweit die Versicherung nicht von der Haftpflicht der ansässigen Geschäftsinhaber getragen wird. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an und durch Dritte/n sowie durch höhere Gewalt.
